Allgemeine Geschäftsbedingungen Hotel »Zur Burg« Posterstein

Sehr geehrte Damen und Herren,
Ihr Aufenthalt in unserem Hotel soll so angenehm wie möglich verlaufen, deshalb sollten Sie wissen, welche Leistungen wir erbringen, wofür wir einstehen und welche Verbindlichkeiten für Sie entstehen. Bitte beachten sie die nebenstehenden Bedingungen, die das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und uns regeln und die Sie mit ihrer Buchung anerkennen.

Geltungsbereich
Diese Geschäftsbedingungen gelten für die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Genehmigung des Hotels. Es gelten ausschließlich die nachfolgenden Geschäftsbedingungen. Die AGBs des Kunden werden nicht anerkannt.
Options- (tentative) Buchungen sind für beide Vertragspartner bindend. Das Hotel behält sich das Recht vor, nach Ablauf des Optionsdatums die reservierten Zimmer anderweitig zu verkaufen.

Vertragsabschluss, Vertragspartner, Vertragshaftung, Verjährung
Der Vertrag kommt durch die Annahme des Kunden durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen. Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt. Das Hotel haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Im nicht leistungstypischen Bereich ist die Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Hotels beschränkt. Die Verjährungsfrist beträgt für alle Ansprüche des Kunden 6 Monate. Diese Haftungsbeschränkung und kurze Verjährungsfristen gelten zugunsten des Hotels auch bei Verletzung von Verpflichtungen bei der Vertragsanbahnung und positiver Vertragsverletzung.

Leistungen, Preise, Zahlungen
Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte.
Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein und gelten in Euro. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung 4 Monate und erhöht sich der vom Hotel allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so behält sich der Hotelier das Recht vor, den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 10 Prozent anzuheben. Die Preise können ferner vom Hotel geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer der Leistungen des Hotels oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und das Hotel dem zustimmt.
Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 7 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, Zinsen in Höhe von 6 Prozent über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsabschluss oder danach, eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Werden vom Hotel erbetene Vorauszahlungen nicht zum gefragten Termin (sofern keine Terminangabe – spätestens 30 Tage vor Ankunft) geleistet, so entbindet dies den Hotelier unmittelbar von getroffenen vereinbarungen. Die höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.
Gutscheine (Voucher) von Reiseveranstaltern werden nur akzeptiert, wenn von dem betreffenden Unternehmen entsprechende Vorauszahlungen geleistet wurden. Eine Erstattung durch Gutschein berechtigter und nicht in Anspruch genommener Leistungen an den Kunden ist nicht möglich.
Auf Auslagen und Fremdleistungen wird bei der Begleichung durch Kreditkarten ein Provisionsausgleich von 10 Prozent erhoben. Das Hotel ist berechtigt, Devisen, Kreditkarten und Schecks zurückzuweisen.

Rücktritt des Gastes/Kunden (Abbestellung, Stornierung)
Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht in Fällen des Leistungsverzuges des Hotels oder einer von ihm zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung. Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Hotel ausübt.
Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat das Hotel die Einnahme aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen. Dem Hotel steht es frei, den ihm entstehenden und vom Kunden zu ersetzenden Schaden zu pauschalieren. Der Kunde ist dann verpflichtet, 90 Prozent des vertraglich vereinbarten Preises für die Übernachtung mit Frühstück, 70 Prozent für Halbpensions- und 60 Prozent für Vollpensionsarrangements zu zahlen.
Für Kontingente von mehr als 5 Personen gelten folgende Abbestellungs- und Umbestellungsfristen:

  • bis 6 Monate vor Ankunft vollständige kostenfreie Abbestellung möglich
  • ab 6 Monate vor Ankunft 10 Prozent der vereinbarten Logisnächte
  • ab 3 Monate vor Ankunft 60 Prozent der vereinbarten Logisnächte
  • ab 10 Tage vor Ankunft 80 Prozent der vereinbarten Logisnächte

Umfasst das vereinbarte Kontingent mehr als 10 Logisnächte, so verlängern sich die vorgenannten Fristen um jeweils 30 Tage.

Rücktritt des Hotels
Sofern ein Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.

Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls:

  • Höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen
  • Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen z.B. in der Person des Kunden oder des Zweckes gebucht werden
  • Das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, das die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne das dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist
  • Ein Verstoß gegen oben Geltungsbereich Absatz 2 vorliegt

Das Hotel hat den Kunden von der Ausübung des Rücktrittsrechtes unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe
Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Hotelzimmer sollten vereinbarte Zimmer aus welchen gründen auch immer, nicht verfügbar sein, so ist das Hotel verpflichtet, für einen gleichwertigen Ersatz – auch außerhalb des Hauses – soweit dies zumutbar ist, sorge zu tragen. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 14.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 11.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel über den ihm dadurch entstandenen Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Zimmers bis 15.00 Uhr 50 Prozent des vollen Logispreises (Listenpreis) in Rechnung stellen, ab 15.00 Uhr 100 Prozent.
Sofern nicht ausdrücklich und schriftlich eine späterer Ankunftszeit vereinbart wurde, behält sich der Hotelier das Recht vor, bestellte Zimmer nach 18.00 Uhr anderweitig zu vergeben.

Haftung des Hotels
Das Hotel haftet für die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes. Diese Haftung ist im nicht leistungstypischen Bereich, jedoch beschränkt auf Leistungsmängel, Schäden, Folgeschäden oder Störungen, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Hotels zurückzuführen sind. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
Für eingebrachte Sachen des Kunden haftet das Hotel nicht. Das Hotel bietet seinen Kunden eine Aufbewahrung von Geld- und Wertsachen unter Vorbehalt an. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn nicht der Kunde unverzüglich nach erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung unverzüglich dem Hotel Anzeige macht (§703 BGB).
Für die unbeschränkte Haftung des Hotels gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
Soweit dem Kunden ein Stellplatz auf dem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für Erfüllungsgehilfen des Hotels.
Das Hotel wird bemüht sein, Weckaufträge mit größter Sorgfalt auszuführen. Schadenersatzansprüche aus Unterlassung sind jedoch ausgeschlossen.
Nachrichten, Post und Warensendungen für die Kunden werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Schadensersatzansprüche für Verlust, Verzögerung oder Beschädigung sind ausgeschlossen. Die Haftung ist in jedem der vorgenannten Fälle auf die höhe des täglichen Beherbergungspreises bei Übernachtungen bzw. im Restaurant auf die höhe der bestellten Ware begrenzt.

Fundsachen
Liegengebliebene Gegenstände werden nur auf Anfrage unfrei zugesandt. Das Hotel verpflichtet sich zu einer Aufbewahrung von 6 Monaten. Nach diesem Zeitpunkt werden die Gegenstände, sofern ein ersichtlicher Wert besteht, dem lokalen Fundbüro übergeben.

Fremdleistungen
Auf Fremdleistungen, welche durch das Hotel vermittelt oder verrechnet werden, wird ein Zuschlag erhoben. Eine Haftung des Hotels für die Leistungen Dritter besteht jedoch nicht.

Schlussbestimmung
Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragnahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
Erfüllungsort und Zahlungsort ist der Geschäftssitz des Hotels.
Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Hotels. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 1 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt der Gerichtsstand des Hotels und Gaststätte zur Burg Posterstein.

Es gilt deutsches Recht.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Posterstein den 4. Juli 2006